Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Gabriele Ehm, FEHMpowerment, Gabriele Ehm e.U. | Lagerhausstraße 13/23, 2230 Gänserndorf

https://gabrieleehm.com/ | gabriele@ehm.fit | +43 660 757 96 34

1. Geltungsbereich
1.1. Für den Geschä/sbetrieb von Gabriele Ehm – FEHMpowerment (in weiterer Folge „FEHM“)
gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschä/sbedingungen (AGB). Sie sind verbindlich und
gelten für den gesamten gegenwärIgen und kün/igen Geschä/sverkehr mit dem Kunden bzw.
der Kundin (in weiterer Folge „Kund*in“), auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen
wird.
1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere Geschä/s- oder
Vertragsbedingungen der Kund*in – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von FEHM
ausdrücklich schri/lich bestäIgt wird.
1.3. FEHM behält sich das einseiIge Recht vor, diese AGB regelmäßig abzuändern bzw. zu
aktualisieren.
1.4. Die gegenständlichen allgemeinen Geschä/sbedingungen richten sich an sämtliche Kunden in
gegenderter (*) weiblicher Sprache. FEHM verwendet aus Gründen der sprachlichen Einfachheit
und der geschlechtergerechten Sprache stets diese Formulierung und beabsichIgt dadurch keine
Diskriminierung von anderen Geschlechtern, gesellscha/lichen Gruppen oder Personen – in
welcher Form auch immer.
1.5. Die Vertrags- und KommunikaIonssprache zwischen FEHM und der Kund*in ist Deutsch.
2. Unternehmensgegenstand
2.1. FEHM erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:
– Business Mentoring
– Coaching
– Persönlichkeitsentwicklung
2.2. FEHM bietet ihre Leistungen sowohl für unternehmerisch täIge Kund*innen (B2B) als auch für
Verbraucher (B2C), die eine selbständige TäIgkeit in Erwägung ziehen.
2.3. Die mit der Kund*in festgelegten Leistungsinhalte unterliegen stets einer individuellen
Vereinbarung zwischen FEHM und der Kund*in.
2.4. FEHM richtet ihr Leistungsangebot an Kund*innen in Österreich, Deutschland und der Schweiz.
3. Angebot, Vertragsabschluss, Vertragsdauer
3.1. Der Leistungsinhalt richtet sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag (in weiterer Folge wird
für beide Begriffe die Formulierung „Angebot“ sinngemäß verwendet).
3.2. Angebote von FEHM sind freibleibend, sofern Sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet
werden. Die im Angebot enthaltenen Aufwandschätzungen und Lieferungstermine verstehen

 

sich – sofern im Angebot nichts Abweichendes enthalten ist – immer als voraussichtlicher
Aufwand bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung.
3.3. Mit der Annahme des Angebots durch die Kund*in kommt zwischen FEHM und der Kund*in ein
Vertrag über die im Angebot dargelegten Leistungen zustande.
4. Leistungsinhalte, Arbeitsweise

4.1. FEHM erbringt für ihre Kund*innen Leistungen auf unterschiedlichen Bereichen des Business-
Mentoring, Coaching und der Persönlichkeitsentwicklung.

4.2. Die Leistungserbringung durch FEHM erfolgt grundsätzlich in 3 Phasen:
– DefiniIon des Problems bzw. Ziels
– Festlegung des Umsetzungsplans
– Unterstützung bei der Umsetzung & Feedback
4.3. Abhängig von dem vom Kunden gewünschten Leistungspaket definiert FEHM mit der Kund*in
zunächst einmal das gemeinsame Ziel.
4.4. Nach der DefiniIon des gemeinsamen Ziels entwickelt FEHM mit der Kund*in gemeinsam Pläne,
Strategien und Ideen (Umsetzungsplan), die zur Erreichung des Ziels bzw. der jeweiligen
Meilensteine (Milestones) beitragen.
4.5. Nach der Festlegung des Umsetzungsplans, begleitet FEHM die Kund*in bei der Umsetzung der
Ziele, teilt ihre Erfahrungen und gibt laufend Feedback.
5. Leistungserbringung, Erfüllungsort, Termine, Verzug
5.1. FEHM verpflichtet sich, die Leistungserbringung nach den zeitlichen Anforderungen der Kund*in,
jedoch ohne unnöIgen Aufschub durchzuführen. In jedem Fall werden sich beide Parteien um
eine einvernehmliche Terminvereinbarung bemühen.
5.2. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich persönlich in den von FEHM bereitgestellten
Räumlichkeiten. Den Parteien steht es frei, nach Vereinbarung die Leistungserbringung online
oder im Wege der elektronischen KommunikaIon durchzuführen.
5.3. Die Kund*in Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass FEHM auch – sofern zweckmäßig
Teilleistungen erbringt und diese gesondert verrechnet.
5.4. Erfüllungsort ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, der Unternehmenssitz von
FEHM.
5.5. Die Leistungstermine und -fristen werden von FEHM nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls
sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer
als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Übergabe an die Kund*in.
5.6. Ein Rücktrik vom Vertrag durch die Kund*in ist nur unter Setzung einer angemessenen Nachfrist
von zumindest 2 Wochen möglich. Der Rücktrik ist mikels eingeschriebenem Briefes geltend zu
machen. Das Rücktriksrecht bezieht sich nur auf den Leistungsteil bezüglich dem Verzug vorliegt.
6. WechselseiFge Rechte und Pflichten
6.1. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung des Vertrages und der Erbringung der
Vertragsleistungen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
6.2. Im Rahmen der Leistungserbringung ist FEHM auf Unterstützungs- und Mitwirkungsleistungen
der Kund*in angewiesen. Die Kund*in wird daher im Rahmen der Zusammenarbeit unentgeltlich
die notwendigen, in ihrer Sphäre liegenden Mitwirkungs- und Beistellungsleistungen erbringen,
um FEHM die Erfüllung der ihr obliegenden Vertragsleistungen zu ermöglichen.

 

6.3. Verletzt die Kund*in ihre Mitwirkungs- bzw. InformaIonspflichten gemäß den vorstehenden
BesImmungen, so verschieben sich im Falle vereinbarter Termine oder Fristen diese um den
Zeitraum der Nichterfüllung. Allfällige durch die Verschiebung entstehende und von FEHM
nachgewiesene Aufwandserhöhungen sind von der Kund*in zu tragen, hierfür ist FEHM
behauptungs- und beweispflichIg.
7. Entgelt, Fälligkeit, ZahlungskondiFonen, Verzugszinsen, Barauslagen
7.1. Das Entgelt ist im jeweiligen Angebot festgelegt. Für den Fall, dass Leistungen von FEHM der
Umsatzsteuer unterliegen (aktuell nicht, Stand 01.01.2025) und die Kund*in Verbraucher*in ist,
verstehen sich Angebote immer inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
7.2. FEHM ist berechIgt, im Rahmen des Angebots Akontozahlungen in beliebiger Höhe zu verlangen,
Zwischenabrechnungen zu legen und ihre Leistungserbringung von einseiIg definierten
Zahlungszielen abhängig zu machen.
7.3. Sofern im Angebot kein abweichendes Zahlungsziel festgelegt ist, sind Rechnungen von FEHM ab
Rechnungserhalt sofort zur Zahlung fällig.
7.4. Für den Fall, dass die Kund*in nicht ihrer Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Wahrnehmung bzw.
Vereinbarung von Terminen für mehr als 2 Wochen nicht nachkommt, ist FEHM berechIgt,
allfälliges (Rest)Honorar für die vereinbarten Leistungen unverzüglich in Rechnung zu stellen.
7.5. FEHM akzepIert ausschließlich Zahlungen per Banküberweisung. FEHM hat keine Verpflichtung,
Barzahlungen anzunehmen und gelten diese, sofern durch die Kund*in erbracht, nicht als
schuldbefreiend.
7.6. Im Zahlungsverzug verpflichtet sich die Kund*in Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über dem
Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Ist die Kund*in Verbraucherin, so verpflichtet sie sich die
gesetzlichen Zinsen zu bezahlen.
7.7. FEHM kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, von der Kund*in
verschuldeter und ihm erwachsener Schäden geltend machen. Insbesondere die notwendigen
Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen.
7.8. Vereinbart die Kund*in die Leistungserbringung durch FEHM in den Räumlichkeiten der Kund*in
oder an einem von ihr gewählten Ort, so verpflichtet sich die Kund*in FEHM zusätzlich zur
Reisezeit die hierfür notwendigen Reise- und sonsIge Barauslagen zu ersetzen. Die Kosten der
Verwendung eines eigenen KFZ durch FEHM sind in Österreich mit dem amtlichen Kilometergeld
begrenzt. FEHM hat sämtliche beanspruchten Barauslagen auf Anfrage schri/lich nachzuweisen.
Ist die Kund*in Verbraucher*in, so hat FEHM die Grundalgen der Verrechnung dieser Kosten bzw.
Barauslagen gesondert im Angebot anzuführen.
8. Gewährleistung, Schadenersatz, HaSungsbeschränkungen
8.1. FEHM leistet der Kund*in dafür gewähr, dass die vereinbarten Leistungen dem Angebot und den
laufend festgelegten Zielen bzw. Vereinbarungen mit der Kund*in entsprechen.
8.2. Festgehalten wird, dass die Beratungsdienstleistungen von FEHM individuell an
Kundenbedürfnisse angepasst werden und somit kein genereller Gewährleistungsmaßstab im
Sinne von gewöhnlich vorausgesetzten Eigenscha/en der Dienstleistungen gemäß § 922 ABGB
vorliegt. Insbesondere leistet FEHM keine Gewähr, dass infolge der Beratungsleistungen
besImmte Erträge oder Ergebnisse vorliegen.
8.3. Die Vertragsleistungen gelten von der Kund*in als genehmigt bzw. mängelfrei, sofern die
Kund*in nicht binnen 3 Kalendertagten ab der jeweiligen Leistungserbringung schri/lich einen

 

Mangel anzeigt. Unterlässt die Kund*in diese Anzeige, so kann sie Ansprüche auf
Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über die
Mangelha/igkeit der Leistung nicht mehr geltend machen. Ist die Kund*in Verbraucher*in,
gelten die gesetzlichen GewährleistungsbesImmungen.
8.4. Ist die Kund*in Unternehmer*in, ist FEHM berechIgt, die Art und den Zeitraum der
Gewährleistung zu besImmen.
8.5. FEHM ha/et nach dem Sorgfaltsmaßstab einer ordentlichen Unternehmer*in, jedoch nicht für
leichte Fahrlässigkeit. Diese Ha/ungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
8.6. Die Kund*in ist für deren Entscheidungen, Maßnahmen und Ergebnisse betrieblicher oder
privater Natur selbst verantwortlich. Eine Ha/ung bzw. Verantwortung von FEHM in diesem
Zusammenhang ist gänzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere – jedoch nicht ausschließlich
– für die ImplemenIerung von BeratungstäIgkeiten bzw. deren Ergebnisse ins Privat- oder
Geschä/sleben durch die Kund*in. FEHM bietet keine professionelle medizinische,
psychologische, rechtliche, finanzielle, wirtscha/swissenscha/liche oder steuerliche Beratung
an.
8.7. FEHM ha/et nicht für mikelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene
Einsparungen, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Driker,
Schäden aus Entscheidungen der Kund*in, sowie nicht für besImmte Erträge, die Erreichung von
Zielen oder überhaupt für von der Kund*in gewünschte Ergebnisse.
8.8. Ist die Kund*in Unternehmer*in, sind sämtliche Schadenersatzansprüche der Kund*in betraglich
mit der Angebotssumme beschränkt.
8.9. Ist die Kund*in Unternehmer*in, verjähren Schadenersatzansprüche gegen FEHM nach 6
Monaten an Kenntnis von Schaden und Schädiger*in. Jedenfalls aber nach 3 Jahren nach Eintrik
des schadenskausalen Ereignisses.
8.10. Ist die Kund*in Unternehmer*in, so wird Im Falle einer Ha/ung von FEHM ihr Verschulden nicht
– entgegen den gesetzlichen BesImmungen im vertraglichen Schadenersatzbereich – vermutet,
sondern hat die Kund*in hierfür den Beweis zu erbringen, dass FEHM am Schadenseintrik ein
Verschulden triu.
9. Vertraulichkeit
9.1. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche InformaIonen nach Maßgabe der BesImmungen
dieser Vereinbarung geheim zu halten. Als vertrauliche InformaIonen im Sinne dieser

Vereinbarung gelten InformaIonen, technische Daten, Kundendaten, Umsatzdaten oder Know-
how, die einer Partei im Rahmen der geschä/lichen Zusammenarbeit mit der anderen Partei zur

Kenntnis gelangen, unabhängig davon, ob solche InformaIonen als „vertraulich“ gekennzeichnet
sind oder nicht. Die in dieser Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen gelten nicht für
InformaIonen, wenn
– die empfangende Partei bereits vor der Mikeilung der InformaIon durch die andere Partei
in Besitz der InformaIon war und die InformaIon ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung
erhalten hat;
– die InformaIon öffentlich bekannt ist;
– die empfangende Partei die InformaIon von einem Driken erhalten hat, sofern der Drike
keine eigene Verpflichtung zur Geheimhaltung verletzt hat;
– die empfangende Partei die InformaIon unabhängig von vertraulicher InformaIon selbst
entwickelt hat;


– die InformaIon belanglos, naheliegend oder trivial ist;
– die InformaIon aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder der Verfügung eines
Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde offengelegt wird (in diesem Fall ist die jeweils
andere Partei unverzüglich und vor der Offenlegung zu informieren).

9.2. Für das Vorliegen eines der oben genannten Ausnahmetatbestände trägt die empfangende
Partei die Beweislast.
10. Datenschutz
10.1. FEHM verpflichtet sich zum umfassenden Datenschutz gemäß den BesImmungen der DSGVO
bzw. des österreichischen DSG.
10.2. Insbesondere wird FEHM InformaIonen und zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten
ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung verwenden und keine darüberhinausgehende
wie auch immer geartete gewerbliche Nutzung oder Verwertung derselben unternehmen.
10.3. FEHM verpflichtet sich, alle sie in diesem Zusammenhang gegenüber der Kund*in treffenden
datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auf allfällige Mitarbeiter bzw. Subunternehmer zu
überbinden und gewährleistet deren Einhaltung.
10.4. Die DatenschutzbesImmungen von FEHM sind auf der Homepage hkps://gabrieleehm.com/
ersichtlich und akzepIert der Kunde diese inhaltlich.
11. Höhere Gewalt
11.1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und selbst durch äußerste
Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, welches der Leistungserbringung im Wege steht.
11.2. Im Falle höherer Gewalt, die der Leistungserbringung von FEHM vorübergehend entgegensteht,
verlängert sich die Leistungspflicht entsprechend. Dies gilt auch analog für Mitwirkungspflichten
bzw. -obliegenheiten der Kund*in.
12. Subunternehmer*innen, Aufrechnungsverbot
12.1. Die Kund*in gestaket FEHM die Beiziehung von Hilfskrä/en, Subunternehmer*innen und
Mitarbeiter*innen.
12.2. Eine Aufrechnung von Schadenersatz- oder sonsIgen Ansprüchen der Kund*in gegen das Entgelt
von FEHM ist unzulässig.
13. RücktriZsrecht für Verbraucher*innen
13.1. Ist die Kund*in Verbraucher*in und wird der Vertrag mit FEHM im Wege des Fernabsatzes
abgeschlossen, so hat die Kund*in ein gesetzliches Rücktriksrecht („Widerrufsrecht“) gemäß §
11 FAGG innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung (Annahme des
Angebots).
13.2. FEHM hat die Kund*in als Verbraucher*in vor Vertragsabschluss über das Rücktriksrecht zu
informieren und sie aufzuklären, dass sie, sofern sie die vorzeiIge Vertragserfüllung wünscht,
auf dieses Rücktriksrecht ausdrücklich verzichten kann.
13.3. Der Rücktrik kann formlos erklärt werden (zB schri/lich per Brief, E-Mail oder SMS, telefonisch,
durch Verwendung des Muster-Widerrufsformulars gem Anhang I Teil B FAGG, das von FEHM
übermikelt werden muss oder durch Ausfüllen eines auf der-Website zur Verfügung gestellten
Formulars. Damit der Rücktrik der Kund*in zeitgerecht erfolgt, ist eine Absendung innerhalb der
Rücktriksfrist (14 Kalendertage) erforderlich.

 

14. Rechtswahl, Gerichtsstand
14.1. Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit von österreichischem Recht unter Ausschluss der
internaIonalen Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
14.2. Für sämtliche StreiIgkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die
Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien.
14.3. Ist die Kund*in Verbraucher*in unterliegt die oben getroffene Rechtswahl bzw. der gewählte
Gerichtsstand möglicherweise rechtlichen Einschränkungen des Wohnsitzstaates der Kund*in.
Gesetzt dem Fall, dass Punkt 14.1 bzw. 14.2 einer Unwirksamkeit bzw. Einschränkung durch
anderslautendes zwingendes Recht unterliegt, gelten die jeweils auf das Vertragsverhältnis mit
der Kund*in geltenden gesetzlichen Regelungen.
15. SchlussbesFmmungen
15.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schri/lich erfolgen.
Dies gilt auch für ein Abgehen des Schri/formerfordernisses.
15.2. Beide Parteien sImmen der wechselseiIgen KommunikaIon per einfachem E-Mail zu.
Erklärungen gelten der jeweils anderen Partei zugestellt, sofern diese auf die zuletzt bekannt
gegebene (elektronische) Zustellanschri/ übermikelt werden.
15.3. Sollten einzelne BesImmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder
infolge der Änderung der Rechtslage werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen BesImmungen
hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung,
die unwirksame BesImmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtscha/lichen Zweck
der unwirksamen BesImmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt auch für Lücken dieses
Vertrages.
16. Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplayorm zur außergerichtlichen Beilegung von
StreiIgkeiten geschaffen. Der Kunde hat ein Wahlrecht, dieses Streitbeilegungsverfahren in
Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann sich unter dem Link hkp://ec.europa.eu/consumers/odr
näher informieren.

17. Belehrung über RücktriZsrechte (Widerrufsrecht) für Verbraucher*innen
17.1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie das von Ihnen angenommene Angebot
bzw. den Vertrag an FEHM übermikeln.
17.2. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie
Gabriele Ehm FEHMpowerment, Lagerhausstraße 13/23, 2230 Gänserndorf, gabriele@ehm.fit
mikels einer eindeuIgen Erklärung (z.B Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster Widerrufsformular gemäß Punkt 17.4
verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

17.3. Zu Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mikeilung über die Ausübung des Wi-
derrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

17.4. Muster Widerrufsformular:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Beau/ragung von

Beratungsdienstleistungen von Gabriele Ehm, FEHMpowerment.
Angebot bzw. Vertrag vom ……………….. (Datum)

Name der Verbraucher*in
Anschri/

_____________________________
Unterschri/ Verbraucher*in

17.5. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat FEHM Ihnen alle Zahlungen, die sie von Ihnen erhalten
unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mikeilung
über Ihren Widerruf des Vertrages FEHM zugegangen ist. Für diese Rückzahlung wird FEHM
dieselbe Zahlungsart, die bei der ursprünglichen TransakIon gewählt wurde, verwenden.