Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gabriele Ehm, FEHMpowerment, Gabriele Ehm e.U. | Bahnhofstraße 60/Top 6, 2232 Deutsch-
Wagram
https://gabrieleehm.com/ | office@fehmpowerment.at | +43 660 757 96 34
1. Geltungsbereich
1.1. Für den Geschäftsbetrieb von Gabriele Ehm – FEHMpowerment (in weiterer Folge
„FEHM“) gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie sind
verbindlich und gelten für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit
dem Kunden bzw. der Kundin (in weiterer Folge „Kund*in“), auch wenn darauf nicht
ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere
Geschäfts- oder Vertragsbedingungen der Kund*in – werden nur dann Vertragsbestandteil,
wenn dies von FEHM ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
1.3. FEHM behält sich das einseitige Recht vor, diese AGB regelmäßig abzuändern bzw. zu
aktualisieren.
1.4. Die gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich an sämtliche
Kunden in gegenderter (*) weiblicher Sprache. FEHM verwendet aus Gründen der
sprachlichen Einfachheit und der geschlechtergerechten Sprache stets diese Formulierung
und beabsichtigt dadurch keine Diskriminierung von anderen Geschlechtern,
gesellschaftlichen Gruppen oder Personen – in welcher Form auch immer.
1.5. Die Vertrags- und Kommunikationssprache zwischen FEHM und der Kund*in ist
Deutsch.
2. Unternehmensgegenstand
2.1. FEHM erbringt Leistungen in folgenden Bereichen:
– Mentaltraining
2.2. Die mit der Kund*in festgelegten Leistungsinhalte unterliegen stets einer individuellen
Vereinbarung zwischen FEHM und der Kund*in.
2.3. FEHM richtet ihr Leistungsangebot an Kund*innen in Österreich, Deutschland und der
Schweiz.
3. Vertragsabschluss, Rechnung, Vertragsdauer
3.1. Der Leistungsinhalt richtet sich nach der jeweiligen Rechnung (in weiterer Folge
„Rechnung“), die FEHM der Kund*in ausstellt und welche alle wesentlichen Leistungsinhalte
enthält.
3.2. Die in der Rechnung enthaltenen Leistungsbeschreibungen und Lieferungstermine
verstehen sich – sofern in der Rechnung nichts Abweichendes enthalten ist – immer als
voraussichtlicher Aufwand bzw. Zeitpunkt der Leistungserbringung.
3.3. Mit der Unterzeichnung der Rechnung durch die Kund*in kommt zwischen FEHM und
der Kund*in ein verbindlicher Vertrag über die in der Rechnung dargelegten Leistungen
zustande.
4. Leistungsinhalte, Arbeitsweise
4.1. FEHM erbringt für ihre Kund*innen Leistungen auf unterschiedlichen Bereichen des
Mentaltrainings.
4.2. Die Leistungserbringung durch FEHM erfolgt grundsätzlich in 3 Phasen:
– Definition des Problems bzw. Ziels
– Festlegung des Umsetzungsplans
– Unterstützung bei der Umsetzung & Feedback
4.3. Abhängig von dem vom Kunden gewünschten Leistungspaket definiert FEHM mit der
Kund*in zunächst einmal das gemeinsame Ziel.
4.4. Nach der Definition des gemeinsamen Ziels entwickelt FEHM mit der Kund*in
gemeinsam Pläne, Strategien und Ideen (Umsetzungsplan), die zur Erreichung des Ziels
bzw. der jeweiligen Meilensteine (Milestones) beitragen.
4.5. Nach der Festlegung des Umsetzungsplans begleitet FEHM die Kund*in bei der
Umsetzung der Ziele, teilt ihre Erfahrungen und gibt laufend Feedback.
5. Leistungserbringung, Erfüllungsort, Termine, Verzug
5.1. FEHM verpflichtet sich, die Leistungserbringung nach den zeitlichen Anforderungen der
Kund*in, jedoch ohne unnötigen Aufschub durchzuführen. In jedem Fall werden sich beide
Parteien um eine einvernehmliche Terminvereinbarung bemühen.
5.2. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich persönlich in den von FEHM
bereitgestellten Räumlichkeiten. Den Parteien steht es frei, nach Vereinbarung die
Leistungserbringung online oder im Wege der elektronischen Kommunikation
durchzuführen.
5.3. Die Kund*in erklärt sich damit einverstanden, dass FEHM auch – sofern zweckmäßig –
Teilleistungen erbringt und diese gesondert verrechnet.
5.4. Erfüllungsort ist, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, der Unternehmenssitz
von FEHM.
5.5. Die Leistungstermine und -fristen werden von FEHM nach Möglichkeit eingehalten. Sie
sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und
verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Übergabe an
die Kund*in.
5.6. Termine können von der Kund*in ausschließlich bis 48 Stunden vor dem vereinbarten
Termin schriftlich (per E-Mail) abgesagt oder verschoben werden. Erfolgt eine Absage oder
Terminverschiebung nach Ablauf dieser Frist oder erscheint die Kund*in ohne vorherige
Absage nicht zum vereinbarten Termin, ist FEHM berechtigt, das gesamte in der Rechnung
vereinbarte Honorar für die jeweilige Leistungseinheit in Rechnung zu stellen.
6. Wechselseitige Rechte und Pflichten
6.1. Die Parteien verpflichten sich, bei der Durchführung des Vertrages und der Erbringung
der Vertragsleistungen vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.
6.2. Im Rahmen der Leistungserbringung ist FEHM auf Unterstützungs- und
Mitwirkungsleistungen der Kund*in angewiesen. Die Kund*in wird daher im Rahmen der
Zusammenarbeit unentgeltlich die notwendigen, in ihrer Sphäre liegenden Mitwirkungs- und
Beistellungsleistungen erbringen, um FEHM die Erfüllung der ihr obliegenden
Vertragsleistungen zu ermöglichen.
6.3. Verletzt die Kund*in ihre Mitwirkungs- bzw. Informationspflichten gemäß den
vorstehenden Bestimmungen, so verschieben sich im Falle vereinbarter Termine oder
Fristen diese um den Zeitraum der Nichterfüllung. Allfällige durch die Verschiebung
entstehende und von FEHM nachgewiesene Aufwandserhöhungen sind von der Kund*in zu
tragen, hierfür ist FEHM behauptungs- und beweispflichtig.
7. Entgelt, Fälligkeit, Zahlungskonditionen, Verzugszinsen, Barauslagen
7.1. Das Entgelt ist in der jeweiligen Rechnung festgelegt. Für den Fall, dass Leistungen von
FEHM der Umsatzsteuer unterliegen (aktuell nicht, Stand 01.01.2025) und die Kund*in
Verbraucher*in ist, versteht sich der Rechnungsbetrag immer inklusive gesetzlicher
Umsatzsteuer.
7.2. FEHM ist berechtigt, im Rahmen der Rechnung Akontozahlungen in beliebiger Höhe zu
verlangen, Zwischenabrechnungen zu legen und ihre Leistungserbringung von einseitig
definierten Zahlungszielen abhängig zu machen.
7.3. Sofern in der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel festgelegt ist, sind
Rechnungen von FEHM ab Rechnungserhalt sofort zur Zahlung fällig.
7.4. Für den Fall, dass die Kund*in nicht ihrer Mitwirkungspflicht hinsichtlich der
Wahrnehmung bzw. Vereinbarung von Terminen für mehr als 2 Wochen nicht nachkommt,
ist FEHM berechtigt, allfälliges (Rest)Honorar für die in der Rechnung vereinbarten
Leistungen unverzüglich einzufordern.
7.5. FEHM akzeptiert ausschließlich Zahlungen per Banküberweisung. FEHM hat keine
Verpflichtung, Barzahlungen anzunehmen und gelten diese, sofern durch die Kund*in
erbracht, nicht als schuldbefreiend.
7.6. Im Zahlungsverzug verpflichtet sich die Kund*in Verzugszinsen in Höhe von 9,2% über
dem Basiszinssatz p.a. zu zahlen. Ist die Kund*in Verbraucherin, so verpflichtet sie sich die
gesetzlichen Zinsen zu bezahlen.
7.7. FEHM kann außer den gesetzlichen Zinsen auch den Ersatz anderer, von der Kund*in
verschuldeter und ihr erwachsener Schäden geltend machen. Insbesondere die
notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder
Einbringungsmaßnahmen.
7.8. Vereinbart die Kund*in die Leistungserbringung durch FEHM in den Räumlichkeiten der
Kund*in oder an einem von ihr gewählten Ort, so verpflichtet sich die Kund*in FEHM
zusätzlich zur Reisezeit die hierfür notwendigen Reise- und sonstigen Barauslagen zu
ersetzen. Die Kosten der Verwendung eines eigenen KFZ durch FEHM sind in Österreich
mit dem amtlichen Kilometergeld begrenzt. FEHM hat sämtliche beanspruchten Barauslagen
auf Anfrage schriftlich nachzuweisen. Ist die Kund*in Verbraucher*in, so hat FEHM die
Grundlagen der Verrechnung dieser Kosten bzw. Barauslagen gesondert in der Rechnung
anzuführen.
8. Gewährleistung, Schadenersatz, Haftungsbeschränkungen
8.1. FEHM leistet der Kund*in dafür Gewähr, dass die vereinbarten Leistungen der
Rechnung und den laufend festgelegten Zielen bzw. Vereinbarungen mit der Kund*in
entsprechen.
8.2. Festgehalten wird, dass die Beratungsdienstleistungen von FEHM individuell an
Kundenbedürfnisse angepasst werden und somit kein genereller Gewährleistungsmaßstab
im Sinne von gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften der Dienstleistungen gemäß § 922
ABGB vorliegt. Insbesondere leistet FEHM keine Gewähr, dass infolge der
Beratungsleistungen bestimmte Erträge oder Ergebnisse vorliegen.
8.3. Die Vertragsleistungen gelten von der Kund*in als genehmigt bzw. mängelfrei, sofern
die Kund*in nicht binnen 3 Kalendertagen ab der jeweiligen Leistungserbringung schriftlich
einen Mangel anzeigt. Unterlässt die Kund*in diese Anzeige, so kann sie Ansprüche auf
Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst sowie aus einem Irrtum über
die Mangelhaftigkeit der Leistung nicht mehr geltend machen. Ist die Kund*in
Verbraucher*in, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
8.4. Ist die Kund*in Unternehmer*in, ist FEHM berechtigt, die Art und den Zeitraum der
Gewährleistung zu bestimmen.
8.5. FEHM haftet nach dem Sorgfaltsmaßstab einer ordentlichen Unternehmer*in, jedoch
nicht für leichte Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
8.6. Die Kund*in ist für deren Entscheidungen, Maßnahmen und Ergebnisse betrieblicher
oder privater Natur selbst verantwortlich. Eine Haftung bzw. Verantwortung von FEHM in
diesem Zusammenhang ist gänzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere – jedoch nicht
ausschließlich – für die Implementierung von Beratungstätigkeiten bzw. deren Ergebnisse
ins Privat- oder Geschäftsleben durch die Kund*in. FEHM bietet keine professionelle
medizinische, psychologische, rechtliche, finanzielle, wirtschaftswissenschaftliche oder
steuerliche Beratung an.
8.7. FEHM haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste,
unterbliebene Einsparungen, Folgeschäden, bloße Vermögensschäden, Schäden aus
Ansprüchen Dritter, Schäden aus Entscheidungen der Kund*in, sowie nicht für bestimmte
Erträge, die Erreichung von Zielen oder überhaupt für von der Kund*in gewünschte
Ergebnisse.
8.8. Ist die Kund*in Unternehmer*in, sind sämtliche Schadenersatzansprüche der Kund*in
betraglich mit dem Rechnungsbetrag beschränkt.
8.9. Ist die Kund*in Unternehmer*in, verjähren Schadenersatzansprüche gegen FEHM nach
6 Monaten an Kenntnis von Schaden und Schädiger*in. Jedenfalls aber nach 3 Jahren nach
Eintritt des schadenskausalen Ereignisses.
8.10. Ist die Kund*in Unternehmer*in, so wird im Falle einer Haftung von FEHM ihr
Verschulden nicht – entgegen den gesetzlichen Bestimmungen im vertraglichen
Schadenersatzbereich – vermutet, sondern hat die Kund*in hierfür den Beweis zu erbringen,
dass FEHM am Schadenseintritt ein Verschulden trifft.
9. Vertraulichkeit
9.1. Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nach Maßgabe der
Bestimmungen dieser Vereinbarung geheim zu halten. Als vertrauliche Informationen im
Sinne dieser Vereinbarung gelten Informationen, technische Daten, Kundendaten,
Umsatzdaten oder Know-how, die einer Partei im Rahmen der geschäftlichen
Zusammenarbeit mit der anderen Partei zur Kenntnis gelangen, unabhängig davon, ob
solche Informationen als „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder nicht. Die in dieser
Vereinbarung enthaltenen Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, wenn
– die empfangende Partei bereits vor der Mitteilung der Information durch die andere
Partei in Besitz der Information war und die Information ohne Verpflichtung zur
Geheimhaltung erhalten hat;
– die Information öffentlich bekannt ist;
– die empfangende Partei die Information von einem Dritten erhalten hat, sofern der
Dritte keine eigene Verpflichtung zur Geheimhaltung verletzt hat;
– die empfangende Partei die Information unabhängig von vertraulicher Information
selbst entwickelt hat;
– die Information belanglos, naheliegend oder trivial ist;
– die Information aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung oder der Verfügung eines
Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde offengelegt wird (in diesem Fall ist die
jeweils andere Partei unverzüglich und vor der Offenlegung zu informieren).
9.2. Für das Vorliegen eines der oben genannten Ausnahmetatbestände trägt die
empfangende Partei die Beweislast.
10. Datenschutz
10.1. FEHM verpflichtet sich zum umfassenden Datenschutz gemäß den Bestimmungen der
DSGVO bzw. des österreichischen DSG.
10.2. Insbesondere wird FEHM Informationen und zur Verfügung gestellte
personenbezogene Daten ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung verwenden und
keine darüberhinausgehende wie auch immer geartete gewerbliche Nutzung oder
Verwertung derselben unternehmen.
10.3. FEHM verpflichtet sich, alle sie in diesem Zusammenhang gegenüber der Kund*in
treffenden datenschutzrechtlichen Verpflichtungen auf allfällige Mitarbeiter bzw.
Subunternehmer zu überbinden und gewährleistet deren Einhaltung.
10.4. Die Datenschutzbestimmungen von FEHM sind auf der Homepage
https://gabrieleehm.com/ ersichtlich und akzeptiert die Kund*in diese inhaltlich.
11. Höhere Gewalt
11.1. Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht vorhersehbares und selbst durch
äußerste Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis, welches der Leistungserbringung im Wege
steht.
11.2. Im Falle höherer Gewalt, die der Leistungserbringung von FEHM vorübergehend
entgegensteht, verlängert sich die Leistungspflicht entsprechend. Dies gilt auch analog für
Mitwirkungspflichten bzw. -obliegenheiten der Kund*in.
12. Subunternehmer*innen, Aufrechnungsverbot
12.1. Die Kund*in gestattet FEHM die Beiziehung von Hilfskräften, Subunternehmer*innen
und Mitarbeiter*innen.
12.2. Eine Aufrechnung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen der Kund*in gegen
das Entgelt von FEHM ist unzulässig.
13. Rücktrittsrecht für Verbraucher*innen
13.1. Ist die Kund*in Verbraucher*in und wird der Vertrag mit FEHM im Wege des
Fernabsatzes abgeschlossen, so verzichtet die Kund*in mit Unterzeichnung der Rechnung
ausdrücklich auf das Rücktrittsrecht.
14. Rechtswahl, Gerichtsstand
14.1. Die Parteien vereinbaren die Anwendbarkeit von österreichischem Recht unter
Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen sowie des UN-Kaufrechts.
14.2. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag
vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichts Wien.
14.3. Ist die Kund*in Verbraucher*in unterliegt die oben getroffene Rechtswahl bzw. der
gewählte Gerichtsstand möglicherweise rechtlichen Einschränkungen des Wohnsitzstaates
der Kund*in. Gesetzt dem Fall, dass Punkt 14.1 bzw. 14.2 einer Unwirksamkeit bzw.
Einschränkung durch anderslautendes zwingendes Recht unterliegt, gelten die jeweils auf
das Vertragsverhältnis mit der Kund*in geltenden gesetzlichen Regelungen.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
erfolgen. Dies gilt auch für ein Abgehen des Schriftformerfordernisses.
15.2. Beide Parteien stimmen der wechselseitigen Kommunikation per einfachem E-Mail zu.
Erklärungen gelten der jeweils anderen Partei zugestellt, sofern diese auf die zuletzt bekannt
gegebene (elektronische) Zustellanschrift übermittelt werden.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein
oder infolge der Änderung der Rechtslage werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich im Wege der ergänzenden
Vertragsauslegung, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes
gilt auch für Lücken dieses Vertrages.
16. Streitbeilegung
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur außergerichtlichen Beilegung von
Streitigkeiten geschaffen. Die Kund*in hat ein Wahlrecht, dieses Streitbeilegungsverfahren in
Anspruch zu nehmen. Die Kund*in kann sich unter dem Link
http://ec.europa.eu/consumers/odr näher informieren.